Neben der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung ist die Betreuung ein weiterer wichtiger Baustein, damit Sie auch bei Pflegebedürftigkeit in Ihrer eigenen Wohnung leben können. Wir betreuen Sie zu Hause indem wir z.B. Vorlesen, mit Ihnen Spazieren gehen oder Ihnen Gesellschaft leisten.
Zusätzlich können Sie auch unsere Betreuungsgruppe besuchen. Gemeinsam mit anderen Menschen bieten wir Ihnen in der Gruppe Singen, Bewegen, Kaffeetrinken, Ausflüge und vieles mehr.
Tagespflege: Entlastung für Pflegende Angehörige
Kurzzeitpflege: Entlastung für Pflegende Angehörige nach Krankenhausaufenthalt
Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige
medizinische Behandlungspflege: für Menschen, die nach ärztlicher Anordnung zu Hause oder auch im Altenheim eine medizinische Versorgung brauchen. Beispiel: Versorgung mit Medikamenten Wundversorgung Anziehen von Kompressionsstrümpfen
stationäre Pflege: für Menschen geeignet, die rund um die Uhr eine ganzheitliche Unterstützung in der Pflege, medizinischen Versorgung, sozialen Begleitung und Hauswirtschaft benötigen.
Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: für Menschen, die zeitweise eine Betreuung benötigen: Beispiele Spaziergänge, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Aufrechterhaltung der Tagesstruktur, Unterstützung bei Hobby und Spiel, bedürfnisgerechte Beschäftigung
Ambulante Pflege: für Menschen, die mit Unterstützung zu Hause leben können. Beispiele der Leistungen: Behandlungspflege, Betreuung, Hilfe bei der Haushaltsführung
Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: für Menschen, die Unterstützung in folgenen Bereichen brauchen: Körperpflege, wie Waschen und Zähneputzen, Essen Förderung der Bewegungsfähigkeit.
Kurzzeitpflege: Bis zu 56 Tage im Kalenderjahr.
Verhinderungspflege:maximal 42 Tage.
medizinische Behandlungspflege: So lange wie nötig.
stationäre Pflege: Bis zum Lebensende.
Tagespflege: Teilweise Pflegekasse: Soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege abhängig vom Pflegegrad (2-5) Teilweise Eigenfinanzierung.
Kurzzeitpflege: Pflegekasse.
Verhinderungspflege: Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis maximal 1.612 € pro Jahr.
medizinische Behandlungspflege: Krankenkasse.
stationäre Pflege: Teilweise Pflegekasse, abhängig vom Pflegegrad Teilweise Eigenfinanzierung.
Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen:Pflegeversicherung.
Tagespflege: Altenheim ambulant. Eigenen Einrichtungen.
Kurzzeitpflege: Altenheim.
Verhinderungspflege: zu Hause.
medizinische Behandlungspflege: Altenheim oder zu Hause.
stationäre Pflege: Altenheim.
Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: zu Hause/in einer Eirichtung bei Betreuungsgruppen.
Ambulante Pflege: zu Hause.
Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: zu Hause.